Ihr Anliegen in guten Händen.

Bei Immobilien-, Ehe- und Erbverträgen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Wir beurkunden Ihre Verträge und beglaubigen Unterschriften oder Abschriften. Dabei sind wir für den Amtsgerichtsbezirk Neuwied zuständig.

Das heißt aber nicht, dass wir nur für Einwohner aus diesem Bezirk da sind: Jeder hat nämlich das Recht, seinen Notar frei zu wählen.


Wir sind Spezialisten für Unternehmensrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vorsorge und Betreuung. In diesen Bereichen beraten wir Sie bei der Gestaltung von Verträgen – selbstverständlich auch, wenn diese nicht beurkundungspflichtig sind – und sorgen für eine eindeutige, rechtssichere Formulierung.

Darüber hinaus können wir bei Rechtsstreitigkeiten zu einer Schlichtung im Sinne aller Beteiligten beitragen.
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und bundesweit einheitlich. Die Höhe der Gebühren wird durch die Art und den wirtschaftlichen Wert eines Geschäfts bestimmt.