Notfallvorsorge
General- und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
Was spricht für eine notarielle Errichtung?
Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor. Eine automatische rechtliche Vertretungsbefugnis für Angehörige gibt es nicht.
Alle Richter in Deutschland prüfen vor Anordnung eines Betreuungsverfahrens, ob der Betroffene eine ausreichende Vollmacht erteilt hat. Dies geschieht ca. 20.000 mal pro Monat! Ein Betreuungsverfahren kann langwierig und teuer werden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Person des Betreuers Ihren Wünschen entspricht. Mit der Errichtung einer Vollmacht schaffen Sie Abhilfe.
Eine notarielle Vollmacht ist der optimale Weg, um selbst zu regeln, was im Ernstfall passiert, und ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Notfallvorsorge
Die wichtigsten Gründe für eine vom Notar erstellte Vollmacht sind:
ACHTUNG!
Bei der Verwendung eines Formulars ist dies häufig nicht gewährleistet. Gerade vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung zur inhaltlichen Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten ist die kompetente Beratung bei der Abfassung der Vollmacht von größter Bedeutung. Formulare, auch wenn sie von bekannten Organisationen stammen, sind oft fehlerhaft, was zu folgenreichen Problemen führen kann.
ACHTUNG!
Insbesondere für Grundstücksgeschäfte aller Art kann die notarielle Vollmacht, anders als eine privatschriftliche Vollmacht, genutzt werden.
Bei einer notariellen Vollmacht kann Ihr Notar jederzeit angewiesen werden, den Bevollmächtigten im Falle des Verlustes weitere Ausfertigungen zu erteilen.
ACHTUNG!
Bei privatschriftlichen Vollmachten hingegen bedeutet der Verlust des Originals praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist die Bestellung eines Betreuers unumgänglich, weil dann niemand rechtlich für den Betroffenen handeln kann.
ACHTUNG!
Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 Euro. Hinzu kommen die Kosten des Betreuers, der auch bezahlt werden muss. Mit einer notariellen Vollmacht lassen sich daher erhebliche Kosten sparen.
Häufig wird bei der Vollmacht auch die Frage der Patientenverfügung relevant. Wenn eine Patientenverfügung ebenfalls gewünscht wird, kann sie der notariellen Vollmacht beigefügt werden. Dies löst in der Regel keine weiteren Kosten aus.
Daher ist es empfehlenswert, Rechtsberatung durch Ihren Notar in Anspruch zu nehmen. Ihr Notar wird Ihren Willen ermitteln und die gewünschten Verfügungen in die richtige rechtliche Form umsetzen. Die Beratung löst übrigens neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten aus: Beratung inklusive!
Weitere Informationen, auch zur Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter der Rubrik „Themen“ und auf der Homepage des Zentralen Vorsorgeregisters www.vorsorgeregister.de.